Meldeamt

Meldeamt

Telefon: 02683/521312
E-Mail: post@breitenbrunn.bgld.gv.at

An- und Abmeldung

Auszug aus dem Meldegesetz
§ 3. (1) Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden.
§ 4. (1) Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von drei Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde abzumelden.

Bei der Meldebehörde vorzulegen:

– vollständig ausgefüllter, vom Unterkunftgeber + Meldepflichtigem unterschriebener Meldezettel IM ORIGINAL. Bei der Abmeldung ist die Unterschrift des Unterkunftgebers am Meldezettel nicht erforderlich.

Meldezettel.pdf

– Identitätsausweis, amtlicher Lichtbildausweis
– Geburtsurkunde
– Heiratsurkunde
– Staatsbürgerschaftsnachweis
– Nachweis des akademischen Grades
– gültiges Reisedokument bei ausländischen Staatsbürgern

Die Übermittlung kann persönlich, per Boten oder per Post erfolgen. Bei Übermittlung per Boten oder per Post ist neben dem originalen Meldezettel, jede Kopie vorher beglaubigen zu lassen. Nach Vorlage wird die An- oder Abmeldung im Zentralen Melderegister (Bundesministerium für Inneres) durchgeführt. Danach erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Geburtsstandesamt erfolgen.

Weitere Infos: www.oesterreich.gv.at