Förderungen

Förderungen des Landes

Aktuelle Förderungen des Landes Burgenland finden Sie unter https://www.burgenland.at/foerderungen/

Semesterticket

Das Land Burgenland und die Marktgemeinde Breitenbrunn am Neusiedler See gewähren Studierenden mit Hauptwohnsitz in Breitenbrunn/Burgenland, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer österreichischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule absolvieren, eine Förderung in Höhe von 50 Prozent der Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmittel am Studienort.

Anträge können von 1. März bis 15. Juli für das Sommersemester und von 1. Oktober bis 15. Februar für das Wintersemester persönlich, per Post, per Boten oder per E-Mail beim Gemeindeamt Breitenbrunn eingebracht werden. Antragstellungen außerhalb der Antragsfristen werden nicht berücksichtigt.

Das aktuelle Antragsformular sowie die Richtlinien finden Sie auf der Homepage des Landes Burgenland www.burgenland.at oder im Gemeindeamt.

Energiesparende Maßnahmen

Die Marktgemeinde Breitenbrunn am Neusiedler See gewährt über schriftlichen Antrag Förderungen für energiesparende Maßnahmen bei förderwürdigen Objekten durch einen nichtrückzahlbaren Kostenzuschuss zu den Anschaffungs- bzw. Errichtungskosten von Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Biomasseanlagen sowie sonstige Anlagen auf Basis erneuerbarer Energie.
Förderungswürdige Objekte sind Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Kleinwohnhäuser, Reihenhäuser und Wohnhausanlagen gemeinnütziger Baugenossenschaften. Nicht gefördert wird die Beheizung von Schwimmbädern.
Als Förderungswerber gelten natürliche Personen (Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter und Pächter) mit Hauptwohnsitz in Breitenbrunn am Neusiedler See im Sinne des Meldegesetzes 1991 i.d.g.F. und Wohnbaugenossenschaften/juristische Personen (gemeinnützig, nicht auf Gewinn ausgerichtet). Natürliche Personen als Förderungswerber müssen EU-Bürger oder solchen gleichgestellt sein. Ist der Errichter nicht Eigentümer des Objektes, an welchem die zu fördernde Anlage bzw. die zu fördernde Maßnahme angebracht ist bzw. werden soll, so ist die schriftliche Zustimmung des/der Eigentümer(s) erforderlich.
Es gelten weiters die Förderungsrichtlinien der Burgenländischen Energie Agentur (BEA). Das heißt, Sie müssen die Rechnungen, ein entsprechendes Prüf – und Abnahmeprotokoll von einem befugten Unternehmen über die ordnungsgemäße Montage und Inbetriebnahme der Anlage und die Zusicherung des Landes Burgenland (Genehmigungsschreiben) vorlegen, um eine Gemeindeförderung zu erhalten.
Vor Errichtung der zu fördernden Anlage sind sämtliche behördliche Bewilligungen einzuholen.

Das Förderungsausmaß wurde folgendermaßen festgelegt:

WARMWASSERBEREITUNG:
SOLARANLAGE FÜR WARMWASSERAUFBEREITUNG mit mind. 4 m² Kollektorfläche und mind. 200 l Speicher:
€ 30,- pro m² Kollektorfläche, höchstens jedoch € 300,- insgesamt
WÄRMEPUMPE FÜR WARMWASSERAUFBEREITUNG:
€ 100,- insgesamt

HAUSZENTRALHEIZUNG:
WÄRMEPUMPE (ERD-LUFT-WASSER) FÜR HEIZUNG UND WARMWASSERAUFBEREITUNG:
€ 400,- insgesamt
WÄRMEPUMPE (ERD-LUFT-WASSER) FÜR HEIZUNG
€ 300,- insgesamt
SOLARANLAGE FÜR WARMWASSERAUFBEREITUNG UND ZUSATZHEIZUNG mit mind. 12 m² Kollektorfläche und mind. 1000 l Speicher:
€ 30,- pro m² Kollektorfläche, höchstens jedoch € 400,- insgesamt
STÜCKHOLZKESSEL-HOLZVERGASERKESSEL mit Pufferspeicher und elektronisch geregeltem Verbrennungsablauf wenn ein Wärmeverteilungssys-tem (Zentralheizung) angeschlossen ist.
€ 300,- insgesamt
HEIZUNGSANLAGEN MIT AUTOMATISCHER BESCHICKUNG (HACKSCHNITZEL, PELLETS) wenn ein Wärmeverteilungssystem (Zentralheizung) angeschlossen ist:
€ 300,- insgesamt
KACHELOFEN, HEIZKAMIN, PELLETKAMINOFEN MIT VORRATSBEHÄLTER (mind. 15 kg), WASSERGEFÜHRTER OFEN – zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs (Gebäudeheizlast mind. 75 %):
€ 100,- insgesamt

STROMERZEUGUNG:
PHOTOVOLTAIKANLAGE:
€ 100,– je kWp / höchstens jedoch € 500,-.
WINDKRAFTANLAGE:
€ 100,– je kWp / höchstens jedoch € 500,-.

Foerderungsrichtlinien.pdf
Förderungsrichtlinien für energiesparende Maßnahmen

Förderansuchen.pdf
Förderansuchen für energiesparende Maßnahmen

Jugend- und Seniorentaxi

Der Gemeinderat hat der Beteiligung am Projekt „Jugendtaxi Burgenland“ im Interesse der Verkehrssicherheit zugestimmt. Die Jugendlichen erhalten im Gemeindeamt „Jugendschecks“ für Taxifahrten. Ein Jugendscheck hat einen Wert von € 5,–. Diese Schecks können dann bei jedem burgenländischen Taxiunternehmen (burgenländisches Kennzeichen) als Zahlungsmittel verwendet werden. Jugendliche bezahlen für einen Scheck (Wert € 5,–) bei der Ausgabe im Gemeindeamt € 2,50. Die restlichen Kosten werden von der Gemeinde getragen. Es werden nur Blöcke zu 6 oder 12 Stück verkauft!

Voraussetzungen:
• Jugendschecks dürfen nur an Personen ab Vollendung des 16. bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres ausgegeben werden.
• Anzahl der Jugendschecks pro Person: 6 Stk. pro Quartal oder 12 Stk. pro Halbjahr
• Die anspruchsberechtigten Personen müssen den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Breitenbrunn am Neusiedler See. begründen.
• Die Tickets sind im Gemeindeamt entweder durch die anspruchsberechtigten Personen selbst oder durch volljährige Familienangehörige (d.s. Eltern, Großeltern, Geschwister, Ehegatte/in, Tante/Onkel) zu erwerben.