Zielsetzung

Zielsetzung und Ziele

Das Dorf soll als Wohn-, Arbeits-, und Sozialraum mit seiner eigenständigen Kultur erhalten bleiben und zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der Ortsbewohner beitragen;

  • die wirtschaftliche Existenz der Dörfer soll abgesichert, die bauliche und kulturelle Eigenart gewährleistet, die Eigenständigkeit der Dörfer gestärkt und der Abwanderung aus den Dörfern strukturschwacher Räume entgegengewirkt werden;
  • die bestehenden lokalen Ressourcen sind nachhaltig zu nutzen und abzusichern. Dazu zählen neben dem Umgang mit Grund und Boden auch Qualität und Verfügbarkeit von Wasser, lokal vorhandenen erneuerbaren Energieträgern, Kulturträgern, Landschaft, Rohstoffen, Produkten, aber auch Aktivitäten und Leistungspotentiale der Bevölkerung;
  • der Dorferneuerungsprozess gemäß § 4 Abs. 1 soll Impulsgeber für innovative Projekte im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung im Dorf und in der ländlichen Region sein und eine Verbesserung des sozialen Zusammenhalts sowie der Stärkung der regionalen Wirtschaftskreisläufe bewirken;
  • bei allen gesellschaftlichen Vorhaben, Entscheidungen, Aktivitäten und Maßnahmen sollen die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von allen Bürgerinnen und Bürgern von vornherein und regelmäßig berücksichtigt werden.

Ziel der Dorferneuerung ist es, das Dorf in seiner Eigenart als Wohn-, Arbeits-, Kultur- und Sozialraum zu erhalten, sowie den stetig ändernden Bedürfnissen seiner BewohnerInnen anzupassen. Dadurch soll einerseits die Eigenart des Dorfes gewahrt, andererseits aber die Lebensverhältnisse und damit die Lebensqualität der OrtsbewohnerInnen verbessert werden.

Die Umsetzung dieses Konzeptes soll durch Engagement der Gemeindevertretung sowie durch die Bereitschaft und größtmögliche Einbindung der Dorfbewohner erreicht werden.

Die Ziele der lokalen Agenda 21

  1. Das Dorf und die ländlich geprägten Orte sollen in ihrer Eigenart als Wohn-, Arbeits- und Sozialraum und ihrer eigenständigen Kultur erhalten bleiben und nachhaltig weiterentwickelt werden, wobei die Lebensverhältnisse der Ortsbewohnerinnen und Ortsbewohner verbessert werden sollen.
  2. Die wirtschaftliche Existenz der Dörfer soll abgesichert werden, die bauliche und kulturelle Eigenart gewährleistet, die Eigenständigkeit der Dörfer gestärkt und der Abwanderung aus den Dörfern strukturschwacher Räume entgegengewirkt werden.
  3. Die bestehenden lokalen Ressourcen sind nachhaltig zu nutzen und abzusichern. Dazu zählen neben dem Umgang mit Grund und Boden auch Qualität und Verfügbarkeit von Wasser, lokal vorhandenen erneuerbaren Energieträgern, Kulturträgern, Landschaft, Rohstoffen, Produkten aber auch Aktivitäten und Leistungspotentiale der Bevölkerung.
  4. Der Lokale Agenda 21 – Dorferneuerungsprozess soll ein Impulsgeber für innovative Projekte im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung im Dorf und der ländlichen Region sein und eine Verbesserung des sozialen Zusammenhalts sowie der Stärkung der regionalen Wirtschaftskreisläufe bewirken.
  5. Bei allen gesellschaftlichen Vorhaben, Entscheidungen, Aktivitäten und Maßnahmen sind die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern vorab und regelmäßig zu berücksichtigen.